Wir unterstützen Sie bei Behördenwegen

Für pflegebedürftige Menschen ist es oft sehr schwer sich im Dschungel der Bürokratie zurechtzufinden. Auch als berufstätiger Angehöriger fehlt einem oft die Zeit und Geduld entsprechende Antragsformulare zu durchforsten.

Wir haben die nötige Erfahrung und nehmen uns gerne Zeit für Sie und helfen Ihnen möglichst rasch und unkompliziert beim Einreichen Ihrer Anträge.

Voraussetzungen

Grundsätzlich ist jede pflegebedürftige Person bzw. jeder pflegende Angehörige berechtigt Pflegegeld zu beantragen, sofern die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Die benötigte Pflege übersteigt 60 Stunden pro Monat
  2. Die Dauer der benötigten Pflege wird voraussichtlich mehr als 6 Monate andauern
Die 24-Stunden-Betreuung wird in der Regel ab der Pflegestufe 3 erforderlich und bedarf einer fachärztlichen Bestätigung. Entsprechende Formulare zur Bewilligung einer solchen 24-Stunden-Betreuung finden Sie unter dem Punkt Formulare. Wenn Sie spezifische Fragen zum Thema Pflegegeld haben, beantworten wir diese auch gerne persönlich.

Höhe des Pflegegeldes

Das Pflegegeld bekommt man einmal im Monat. Wie viel Pflegegeld man bekommt, hängt davon ab, welche Pflegestufe man hat. Die Pflegestufe sagt aus, wie viel Pflege man braucht. Es gibt 7 Pflegestufen.

Stufe 1
Man bekommt 175,00 Euro im Monat, wenn man mehr als 65 Stunden Pflege braucht.

Stufe 2
Man bekommt 322,70 Euro im Monat, wenn man mehr als 95 Stunden Pflege braucht.

Stufe 3
Man bekommt 502,80 Euro im Monat, wenn man mehr als 120 Stunden Pflege braucht.

Stufe 4
Man bekommt 754,00 Euro im Monat, wenn man mehr als 160 Stunden Pflege braucht.

Stufe 5
Man bekommt 1.024,20 Euro im Monat, wenn man mehr als 180 Stunden Pflege braucht und ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist.

Stufe 6
Man bekommt 1.430,20 Euro im Monat, wenn man mehr als 180 Stunden Pflege braucht und zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.

Stufe 7
Man bekommt 1.879,50 Euro im Monat, wenn man mehr als 180 Stunden Pflege braucht und keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt.

Formulare

Folgende Formulare unterstützen Sie beim Einreichen Ihres Antrages auf Pfelgegeld oder Pfelgegelderhöhung:

Antragsformular Sozialministeriumservice
Antragsformular Sozialversicherungsträger

Pflegerechner

Paket:
Personalherkunft:
Pflegestufe:
Reisekosten:
Turnus:
Pflegekosten:
0 EUR
Sozialversicherung:
0 EUR
Pflegegeld:
0 EUR
Pflegeförderung:
0 EUR
Anreise:
0 EUR

Kosten pro 4 Wochen:
0 EUR
Kosten pro Tag:
0 EUR

Die Pflegeförderung gebührt ab Pflegestufe 3 in der Höhe von € 800,-. Preise inkludieren bereits anfallende Sozialversicherungsbeiträge. Die Gesamtkosten verstehen sich inkl. Steuern und Abgaben zzgl. monatlicher Agenturprovision.

Für jede weitere pflegebedürftige Person im Haushalt erhöht sich der Tagsatz pauschal um € 10,-. Preise für die Pflegestufen 6 und 7 auf Anfrage.

IVA die Pflegerin Vermittlungsagentur e.U.

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