Zuschuss für die 24-Stunden-Betreuung

Die Betreuung durch qualifiziertes, selbständiges Pfelgepersonal wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Wir sorgen mit dem von uns vermittelten Personal dafür, dass alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden.

Wir stellen Ihnen vom Werkvertrag bis hin zum Formular der fachärztlichen Bestätigung des Bedarfs der 24-Stunden-Betreuung sämtliche Dokumente und Formulare zur Verfügung und helfen Ihnen beim Einreichen Ihrer Anträge.

Allgemeines

Das Bundessozialamt fördert die 24-Stunden-Betreuung zu Hause, um den finanziellen Aufwand des pflegebedürftigen Menschen und dessen Angehörigen zu reduzieren bzw. zu entschädigen. Es erfordert allerdings viel Erfahrung, um einen reibungslosen, raschen Ablauf bis zur Bewilligung der Förderung zu gewährleisten. Zudem müssen die pflegebedürftige Person, deren Angehörige und auch die Betreuungskraft bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Daher unterstützen wir Sie in allen Belangen rund um das Thema Förderung, stellen Ihnen sämtliche Formulare zur Verfügung und sorgen nicht zuletzt dafür, dass das vermittelte Pflegepersonal entsprechend qualifiziert und erfahren ist, um die staatliche Förderung beantragen zu können.

Beim Bundesministerium für Finanzen haben Angehörige eines pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit ihre finanziellen Aufwände für entstandene Betreuungskosten steuerlich abzusetzen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Bürgerservice | Tel: 0810 001 228 | E-Mail: buergerservice@bmf.gv.at | Web: www.bmf.gv.at

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um die staatliche Förderung beantragen zu können:

  1. Vorliegen eines legalen Betreuungsverhältnisses (im Sinne von §1 Abs. 1 HausbetreuungsG)
  2. Bezug von Pflegegeld (die zu betreuuende Person muss mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen)
  3. Nachweis der Notwendigkeit einer 24-Stunden Betreuung in Form einer fachärztlichen Bestätigung
  4. Die Betreuungskraft muss über eine entsprechende Ausbildung bzw. Praxis verfügen

Höhe der Förderung

Die Eckdaten der staatlichen Förderung stellen sich wie folgt dar:

 

  • Die maximale Förderung für die Beschäftigung selbständiger PersonenbetreuerInnen beträgt € 800,-
  • Für eine selbstständige Betreuungskraft erhält man bis zu € 400,- Förderung
  • Die Förderung wird zwöfmal jährlich ausbezahlt

Aufgrund des üblichen 14 bzw. 21 Tage Turnus ergeben sich insgesamt 2 selbständig tätige Betreuungskräfte pro Monat, wodurch die Förderung in maximaler Höhe von € 800,- beantragt werden kann. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich und helfen Ihnen gerne beim Einreichen Ihrer Anträge.

 

 

Formulare

Folgende Formulare unterstützen Sie beim Einreichen Ihres Antrages auf staatliche Förderung:

Antragsformular Sozialministeriumservice
Kontoerklärung Sozialministeriumservice
Antrag Land NÖ
Richtlinien Förderung Land NÖ

Pflegerechner

Paket:
Personalherkunft:
Pflegestufe:
Reisekosten:
Turnus:
Pflegekosten:
0 EUR
Sozialversicherung:
0 EUR
Pflegegeld:
0 EUR
Pflegeförderung:
0 EUR
Anreise:
0 EUR

Kosten pro 4 Wochen:
0 EUR
Kosten pro Tag:
0 EUR

Die Pflegeförderung gebührt ab Pflegestufe 3 in der Höhe von € 800,-. Preise inkludieren bereits anfallende Sozialversicherungsbeiträge. Die Gesamtkosten verstehen sich inkl. Steuern und Abgaben zzgl. monatlicher Agenturprovision.

Für jede weitere pflegebedürftige Person im Haushalt erhöht sich der Tagsatz pauschal um € 10,-. Preise für die Pflegestufen 6 und 7 auf Anfrage.

IVA die Pflegerin Vermittlungsagentur e.U.

Schreiben Sie uns!